Was Bauherrenvertretung bedeutet
Ich vertrete Ihre Interessen dort, wo technische und vertragliche Fragen zusammenfallen: in Baubesprechungen, bei der Bewertung von Nachträgen, bei der Feststellung von Leistungsständen und bei Änderungswünschen, deren Folgen schwer einzuschätzen sind. Entschieden wird nicht von mir – entschieden wird von Ihnen, aber auf einer Grundlage, die Sie beurteilen können.
Der Unterschied zur Projektleitung: Dort führe ich das gesamte Projekt einschließlich der Planer. Hier steht ein bereits geschlossener Vertrag im Mittelpunkt, und meine Aufgabe ist, dass Sie darin nicht ins Hintertreffen geraten.
Baubesprechungen
Teilnahme und fachliche Vertretung, damit Zusagen und Feststellungen protokolliert werden statt mündlich zu verpuffen.
Nachtragsprüfung
Bewertung nach Berechtigung und Höhe – geschuldete Leistung oder tatsächliche Zusatzleistung, sachlich begründet.
Leistungsstände
Prüfung, ob der abgerechnete Baufortschritt dem tatsächlichen entspricht, bevor Zahlungen freigegeben werden.
Änderungswünsche
Einordnung von Sonderwünschen mit ihren Kosten-, Termin- und Gewährleistungsfolgen, bevor sie beauftragt werden.
Schriftverkehr
Formulierung technischer Schreiben – Behinderungsanzeigen, Mängelrügen, Fristsetzungen – in der Form, die der Vertrag verlangt.
Vertragsprüfung vorab
Durchsicht von Bau- und Werkverträgen auf technische Lücken und unklare Leistungsgrenzen, bevor unterschrieben wird.
Typische Situationen
- Kauf vom Bauträger, mit Bauverpflichtung, Sonderwünschen und einem Vertrag, der nicht verhandelbar wirkt
- Neubau mit Generalunternehmer zum Festpreis, bei dem trotzdem laufend Nachträge auflaufen
- Umbau im Bestand, bei dem der Ausführende Mehrkosten anmeldet, sobald etwas geöffnet wird
- Streit über Leistungsstände, Mängel oder Verzug, bei dem eine sachliche technische Position fehlt
Wo die Grenze verläuft
Die rechtliche Bewertung von Verträgen und die Durchsetzung von Ansprüchen sind Sache eines Rechtsanwalts. Meine Seite ist die technische: feststellen, beschreiben, bewerten und dokumentieren – so, dass ein Anwalt darauf aufbauen kann, falls es nötig wird.
Was die Bauherrenvertretung kostet
Abgerechnet wird nach Aufwand, häufig als feste Anzahl begleiteter Termine pro Monat zuzüglich der Prüfleistungen. Gerade dort, wo Nachträge im Raum stehen, trägt sich die Leistung erfahrungsgemäß selbst.