Warum das Leistungsverzeichnis entscheidet
Ein sauber aufgebautes Leistungsverzeichnis erfüllt zwei Zwecke: Es macht Angebote vergleichbar, und es nimmt dem Ausführenden die Grundlage, später als Nachtrag zu berechnen, was eigentlich geschuldet war. Der Aufwand dafür fällt vor der Vergabe an – und zahlt sich über die gesamte Bauzeit aus.
Bei der Auswertung geht es nicht um den niedrigsten Endbetrag. Ein Angebot mit auffällig günstigen Grundpositionen und teuren Eventualpositionen ist am Ende selten das billigste.
Leistungsverzeichnis
Aufbau nach Gewerken mit klaren Positionen, Vorbemerkungen und realistischen Mengen statt pauschaler Beschreibungen.
Bieterauswahl
Ansprache geeigneter Firmen und Prüfung von Eignung, Referenzen und Kapazität, bevor die Unterlagen versendet werden.
Angebotsprüfung
Rechnerische und technische Prüfung mit Blick auf Lücken, Doppelungen und Positionen zu auffälligen Preisen.
Preisspiegel
Gegenüberstellung aller Angebote Position für Position – so wird sichtbar, wo ein Bieter kalkuliert und wo er spekuliert.
Vergabevorschlag
Nachvollziehbare Empfehlung mit Begründung, auch für Gremien, Beiräte und Mitgesellschafter verwendbar.
Vertragsgestaltung
Zusammenstellung der Vertragsunterlagen nach VOB/B mit Fristen, Sicherheiten und Regelungen zum Umgang mit Nachträgen.
Für wen die Leistung geeignet ist
- Bauherren, die Einzelgewerke vergeben statt schlüsselfertig zu bauen
- Bauträger und Projektentwickler bei der Vergabe an Nachunternehmer
- Öffentliche Auftraggeber mit Bindung an ein vergaberechtskonformes Verfahren
- Eigentümer und Verwalter bei größeren Instandsetzungen im Bestand
Was Ausschreibung und Vergabe kosten
Abgerechnet wird nach Aufwand oder als Pauschale je Gewerk, abhängig von Umfang und Komplexität. Häufig genügt schon die Prüfung bereits vorliegender Angebote samt Preisspiegel, um zu erkennen, wo nachverhandelt werden sollte.